Bundesgerichtshof erleichtert Suche nach NS-Raubkunst – Lost-Art-Datenbank-Eintrag muss hingenommen werden | Jüdische Allgemeine
Eine in der sogenannten Lost-Art-Datenbank vorgenommene Suchmeldung zu NS-Raubgut beeinträchtigt nicht das Eigentum der heutigen Besitzer. Werden bei der Suchmeldung früherer, meist jüdischer Eigentümer oder ihrer Erben »wahre Tatsachen« aufgeführt, muss dies regelmäßig hingenommen werden, urteilte am Freitag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. (AZ: V ZR 112/22)
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