Deutsche Welle: Kündigung von Redakteurin wegen antisemitischer Beiträge unwirksam – Eine Redakteurin soll israelfeindliche und antisemitische Beiträge auf Twitter veröffentlicht haben. Dies war aber keine Pflichtverletzung, befand jetzt ein Gericht. | Berliner Zeitung
Die Deutsche Welle ist mit der Kündigung einer Redakteurin wegen Antisemitismus-Vorwürfen auch in zweiter Instanz gescheitert. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erklärte sie am Mittwoch für unwirksam und bestätigte damit eine Entscheidung des Berliner Arbeitsgerichts vom November 2022. Die Kündigung erfolgte 2021 wegen antisemitischer und israelkritischer Beiträge. (AZ: 23 Sa 1107/22)
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