Kommentar von Honestly Concerned
Nun liegt das Skandalurteil des Frankfurter Gerichts also tatsächlich vor. Das Urteil ist so absolut nicht hinnehmbar, diskriminierend und eine Duldung von Antisemitismus. Somit ist es in jeder Weise abzulehnen. Leider war das Urteil zu erwarten, was aber nicht heißt, dass wir es protestlos hinnehmen werden, wenn ein deutscher Richter meint gegen Juden Diskriminierung dulden zu können - diese mit diesem Urteil gar sanktioniert. Unsere Forderung muss somit sein Kuwait Air das Landerecht in Deutschland zu entziehen. Wer meint von Deutschland aus gegen Juden diskriminieren zu können, hat jedes Recht verwirkt, von hier aus Geschäfte zu tätigen. Lieber Verkehrsminister, lieber Frankfurter Flughafen, Ihr Einschreiten ist geboten: verbannen Sie Kuwait Air aus Deutschland, solange man nicht bereit ist alle Passagiere gleichermaßen von Deutschland aus zu befördern. Unterwerfen Sie sich nicht archaischen und rassistischen Gesetzen und verlangen Sie die Anwendung deutschen Rechts auf deutschem Boden. Dieses Urteil ist eine Schande für das Frankfurter Gericht und für Deutschland insgesamt. Wir zählen nicht nur auf die nächste juristische Instanz, sondern auch auf ein Einschreiten auf Bundesebene!
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- 16.11.2017
- Honestly Concerned e.V.
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Sacha Stawski
Zum Antworten anmeldenVolker Beck: „Landgericht Frankfurt am Main erteilt der im Staatsbesitz befindlichen Kuwait Airways einen Freifahrtschein für Diskriminierung von Israelis.
Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main darf nicht das letzte Wort sein. Jetzt muss das Bundesverkehrsministerium und der geschäftsführende Minister Christian Schmidt einschreiten. Eine Prüfung hatte mir das Ministerium unter Verkehrsminister Alexander Dobrindt noch zugesagt.
Das Luftverkehrsgesetz ist eindeutig:
„Luftfahrtunternehmen, die der Öffentlichkeit zugängliche Flugpreise und Luftfrachtraten für Flugdienste von einem Flughafen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union anbieten, sind verpflichtet, …dem Fluggast ohne Benachteiligung auf Grund seiner Staatsangehörigkeit, seines Wohnorts oder des Niederlassungsorts des Bevollmächtigten des Luftfahrtunternehmens Zugang zu diesen Flugpreisen und Luftfrachtraten zu gewähren.“
Wer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, dem müssen Start- und Landerechte in Deutschland entzogen werden.
Die Argumentation des Landgerichts ist haarsträubend. Die Staatliche Airline kann sich nach Ansicht des Gerichtes auf ein Gesetz des kuwaitischen Einheitsgesetzes zum Israelboykott berufen. Die Airline beruft sich auf die diskriminierende Gesetzgebung ihres Eigentümers. Das ist doch wohl ein schlechter Witz diesen Umstand als Rechtfertigung durchgehen zu lassen.Wenn Deutschland diese Diskriminierungspraxis hinnehme, machten wir uns zum Komplizen der antisemitischen Boykottgesetzgebung. Jetzt muss sich konkret zeigen, was das Bekenntnis zu Israels Sicherheit und Existenz als deutscher Staatsräson wert ist. Wenn es die Rechtssprechung nicht richtet – eine Berufung gegen das Urteil ist möglich – muss die Politik handeln.“
https://lg-frankfurt-justiz.hessen.de/irj/LG_Frankfurt_Internet?cid=74d02f95925f9afb90646534fa22727b
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Sacha Stawski
http://jewishnews.timesofisrael.com/dark-day-justice-as-kuwait-airways-wins-case-over-ban-of-israelis/