Documenta: Keine Volksverhetzung? – Die Staatsanwaltschaft Kassel hat entschieden, dass die antisemitischen Bilder auf der Kunstaustellung nicht strafbar sind. Die Argumente sind wenig überzeugend | Jüdische Allgemeine
Die Kasseler Kunstausstellung documenta machte im Sommer 2022 mit dort gezeigten antisemitischen Werken Schlagzeilen. Insgesamt 25 Personen und Institutionen erstatteten gegen die Verantwortlichen Strafanzeige.
Nun hat die Staatsanwaltschaft in Kassel entschieden, dass kein »Anfangsverdacht wegen einer verfolgbaren Straftat« bestehe. In der Begründung heißt es, es könne kein Aufstacheln zum Hass im Sinne der Volksverhetzung festgestellt werden, die Werke hätten nicht den öffentlichen Frieden bedroht und sich nicht gegen die »inländische jüdische Bevölkerung« gerichtet.
Nun hat die Staatsanwaltschaft in Kassel entschieden, dass kein »Anfangsverdacht wegen einer verfolgbaren Straftat« bestehe. In der Begründung heißt es, es könne kein Aufstacheln zum Hass im Sinne der Volksverhetzung festgestellt werden, die Werke hätten nicht den öffentlichen Frieden bedroht und sich nicht gegen die »inländische jüdische Bevölkerung« gerichtet.
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