Die Bundesanwaltschaft wird keine Anklage wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen den früheren iranischen obersten Richter Mahmoud Shahroudi (69) erheben. Dies erklärte Sprecherin Frauke Köhler gegenüber BILD: „Ein Todesurteil – mag es nach unserem Verständnis auch noch so menschenverachtend sein – ist nach dem Gesetz nicht automatisch ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 VStG).“
Volker Beck: "Das ist eine Schande und ein Freifahrtschein für die Schergen des Iran. Wenn es dabei bleibt, ist das Völkerstrafgesetzbuch nur noch Makulatur. Wer die Unterdrückung der Frauen, der Baha‘i, der LGBTTI und anderer iranischer Minderheiten nicht als „ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung“ erkennt, nimmt vielleicht Rücksicht auf die deutsch-iranischen Beziehungen zum Iran, damit ignoriert man aber die Prinzipien des Völkerstrafgesetzbuches, das nicht bei einzelnen Todesurteilen, aber bei systematischen und massenhaften Angriffen auf die Menschenrechte, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind, der Straflosigkeit ein Ende setzen will.
Ich hoffe, dass Bundesjustizministerin Katarina Barley nach § 147 Gerichtsverfassungsgesetz dafür sorgt, dass dies nicht das letzte Wort der deutschen Justiz bei den massenhaften Menschenrechtsverbrechen des Iran ist.
Durch die Ermittlungen haben wir Shahroudi zur Flucht im Januar gezwungen. In Zukunft kann Deutschland zum Sanatorium für Menschenrechtsverbrecher von seinem Schlage werden, wenn es jetzt keine Korrektur gibt."
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