Erster Beschluss in Böhmermann-Affäre: Landgericht Hamburg verbietet Teile des „Schmähgedichts“ | SPIEGEL ONLINE
Manche Aussagen bleiben erlaubt, der größere Teil ist aber unzulässig: Das Landgericht Hamburg hat eine erste Entscheidung zu Böhmermanns „Schmähgedicht“ auf den türkischen Präsidenten Erdogan bekannt gegeben.
Stefan Joel Holfert
ein deutsches Gericht kann nur für Deutsche und im Inland ansässige Personen urteilen. z.B. aus Israel kann man das Gedicht weiterhin in Gänze zitieren.