Ethnische Herkunft und rassistische und antisemitische Zuschreibung | Fu-berlin
Ethnische Herkunft, Migration und Rassismus sind in Deutschland eng miteinander verwoben. „Rasse“ und Ethnizität sind keine biologischen Konstanten, sondern soziale Konstruktionen, also Vorstellungen und keine Tatsachen, die jedoch in der Gesellschaft durchaus wirksam sind.
Die UN-Antirassismuskonvention definiert rassistische Diskriminierung als „jede auf der vermeintlichen ethnischen Herkunft, ‚Rasse‘, Hautfarbe, Abstammung oder nationalen Ursprungs beruhende Unterscheidung, Ausschließung, Beschränkung oder Bevorzugung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass dadurch ein gleichberechtigtes Anerkennen, Genießen oder Ausüben von Menschenrechten und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder jedem sonstigen Bereich des öffentlichen Lebens vereitelt oder beeinträchtigt wird“.
Die UN-Antirassismuskonvention definiert rassistische Diskriminierung als „jede auf der vermeintlichen ethnischen Herkunft, ‚Rasse‘, Hautfarbe, Abstammung oder nationalen Ursprungs beruhende Unterscheidung, Ausschließung, Beschränkung oder Bevorzugung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass dadurch ein gleichberechtigtes Anerkennen, Genießen oder Ausüben von Menschenrechten und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder jedem sonstigen Bereich des öffentlichen Lebens vereitelt oder beeinträchtigt wird“.
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