GEMEINSAM GEGEN RASSISMUS UND ANTISEMITISMUS – NOFV und 1. FC Lokomotive Leipzig entschieden gegen Rassismus und Antisemitismus | LOK
Das Sportgericht des NOFV und der Regionalligist 1. FC Lokomotive Leipzig haben sich in der mündlichen Verhandlung am 01.03.2018 in Leipzig gemeinsam deutlich gegen Rassismus und Antisemitismus positioniert.
Das Sportgericht hat den Verein wegen zweier Fälle eines unsportlichen und diskriminierenden Verhaltens seiner Anhänger (rechtsradikale Sprechchöre und antisemitische Rufe) beim Lokalderby der Regionalliga am 22.11.2017 zwischen dem 1. FC Lokomotive Leipzig und der BSG Chemie Leipzig zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 4.000,00 Euro verurteilt.
Das Sportgericht hat den Verein wegen zweier Fälle eines unsportlichen und diskriminierenden Verhaltens seiner Anhänger (rechtsradikale Sprechchöre und antisemitische Rufe) beim Lokalderby der Regionalliga am 22.11.2017 zwischen dem 1. FC Lokomotive Leipzig und der BSG Chemie Leipzig zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 4.000,00 Euro verurteilt.
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