Gericht bestätigt Verbot von Ansaar International – Der Verein soll auch Terroristen in Gaza unterstützt haben | Jüdische Allgemeine
Der Salafisten-Verein »Ansaar International« bleibt verboten. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nach mehrtägiger Verhandlung.
Die Hilfeleistungen der Organisation erfüllten nicht die allgemeinen Prinzipien der Menschlichkeit, Neutralität und Unparteilichkeit, teilte das Gericht am Montag in Leipzig mit. Vielmehr identifiziere sich der Verein mit den Zielen der in Krisengebieten tätigen Terrororganisationen. (Az.: BVerwG 6 A 3.21)
Die Hilfeleistungen der Organisation erfüllten nicht die allgemeinen Prinzipien der Menschlichkeit, Neutralität und Unparteilichkeit, teilte das Gericht am Montag in Leipzig mit. Vielmehr identifiziere sich der Verein mit den Zielen der in Krisengebieten tätigen Terrororganisationen. (Az.: BVerwG 6 A 3.21)
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