Gericht des Zentralrats untersagt Wahl in Jüdischer Gemeinde zu Berlin – Das Gericht beim Zentralrat der Juden hält die neue Wahlordnung der Jüdischen Gemeinde zu Berlin für rechtswidrig. | Berliner Zeitung
Das Gericht beim Zentralrat der Juden hat der Jüdischen Gemeinde zu Berlin die Durchführung der auf den 3. September 2023 angesetzten Wahl der Repräsentantenversammlung untersagt. In einem Beschluss über einen Antrag auf einstweilige Verfügung, der der Berliner Zeitung vorliegt, wird die Jüdische Gemeinde verpflichtet, die für September geplante Neuwahl abzusagen.
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