Gericht: Polizei-SS-Vergleich bei Facebook strafbar – Ein Polizist aus Hamburg muss sich einen Facebook-Beitrag mit SS-Vergleich nicht gefallen lassen | Jüdische Allgemeine
Ein Corona-Leugner aus Paderborn muss zu Recht eine Geldstrafe für das Posten einer Fotomontage mit SS-Vergleich auf seiner öffentlichen Facebookseite zahlen. Auf der Montage war im November 2020 jeweils halbseitig ein Foto des Hamburger Pressesprechers der Polizei und SS-Obersturmführer Werner Ostendorff mit SS-Abzeichen und Totenkopf zu sehen. Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm ist rechtskräftig. Möglich wäre aber noch eine Verfassungsklage gegen die Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Az.: 4 ORs 46/23).
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