Herxheim: „Hitler-Glocke“ darf hängen bleiben – Muss eine Glocke mit Hakenkreuz und Hitler-Aufschrift aus einem Kirchturm entfernt werden? Nein, hat ein Verwaltungsgericht geurteilt. Geklagt hatte ein jüdischer Bürger. | ZEIT ONLINE
Die sogenannte „Hitler-Glocke“ im pfälzischen Herxheim am Berg darf im Turm der evangelischen Jakobskirche hängen bleiben. Das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße wies eine Klage ab, in der ein Bürger jüdischen Glaubens das Entfernen der Glocke gefordert hatte. Das Hängenlassen der Glocke sei keine Verhöhnung von Jüdinnen und Juden, urteilte das Gericht.
Felix Haibach
Pfui Teufel