„Ich fühle keine Schuld“: 65-Jähriger wegen Volksverhetzung zu Geldstrafe verurteilt | Kölnische Rundschau
Köln – Das Recht, seine Meinung zu äußern, ist in Deutschland grundgesetzlich garantiert. Dennoch kann nicht jeder sagen, was er will. Denn die freie Äußerung der Meinung findet laut Grundgesetz „ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze“.
Diese Schranke bekam gestern ein 65-jähriger Angeklagter vor dem Amtsgericht zu spüren. Dort wurde der Mann wegen Volksverhetzung zu 100 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer mit der Begründung „Volksverhetzung ist kein Ladendiebstahl“ noch 20 Tagessätze mehr verlangt .
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