Themendossier: Islam und Menschenrechte: Körperstrafen | Humanrights
Körperliche Züchtigungen als Strafmassnahme sind heute in den Strafgesetzen von über 30 Staaten verankert (so genanntes «judicial corporal punishment»). Darunter sind viele Länder mit islamischen Strafgesetzgebungen wie Iran, Nigeria, Saudi Arabien, Sudan oder Jemen. Hinzu kommen Staaten, welche Körperstrafen zwar nicht explizit im Gesetz aufführen, diese aber in der Praxis offenbar anwenden (so Bangladesch). Teilweise wurden entsprechende Bestimmungen auch erst in der zweiten Hälfte des 20. Jh. wieder eingeführt, das Strafrecht also re-islamisiert.
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