Kampf gegen Faschismus soll in Hamburger Verfassung aufgenommen werden – Die Bürgerschaft will den Kampf gegen Faschismus und Antisemitismus in die Hamburgische Verfassung aufnehmen. Bei einer Expertenanhörung im zuständigen Ausschuss gab es aber auch Kritik daran. | Ndr
Im Grundgesetz findet man den Kampf gegen Antisemitismus und Nationalsozialismus nicht als Staatsziel, aber in 12 von 16 Landesverfassungen. In Hamburg wollen SPD, Grüne, CDU und Linke dafür die Präambel – also das Vorwort der Landesverfassung – ergänzen: Es soll Pflicht der Staatsgewalt werden, sich gegen nationalsozialistische, antisemitische und extremistische Bestrebungen zu wehren.
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