Kaum Verantwortung für Artikel mit antisemitischen Botschaften – Onlineshops müssen ihre Plattform nicht selbstständig auf rechtswidrige Inhalte hin durchsuchen. Solange Artikel mit antisemitischen Aufdrucken nicht gemeldet werden, bleiben sie in Shops bestellbar. Diese rechtliche Regelung ist höchst umstritten. | BR24
Ein T-Shirt mit einem Davidstern mit der Aufschrift „nicht geimpft“, bestellbar in den Größen S bis 5XL, in 18 Farben, 100 Prozent Baumwolle – dieses Angebot tauchte Ende Juli in einem Onlineshop der Leipziger Firma Spreadgroup auf. Shimon Samuels vom Simon-Wiesenthal-Center in Los Angeles hat das scharf kritisiert. „Sie wissen sicherlich, dass die Banalisierung des Holocausts in Deutschland verboten ist und eine Form des Antisemitismus darstellt“, schrieb Shimon Samuels in einem offenen Brief an den Vorstand der Spreadgroup, schließlich sei es auch nicht der erste Vorfall.
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