Kein Bio-Logo bei Fleisch aus ritueller Schlachtung | BR24

Fleisch von Tieren, die ohne Betäubung rituell geschlachtet wurden, darf nach einem Urteil des Europäische Gerichtshof (EuGH) nicht das EU-Bio-Gütesiegel erhalten. Eine solche Schlachtung erfülle nicht die nötigen Tierschutzstandards.
Hintergrund des Urteils war ein Rechtsstreit in Frankreich. Dort wollte eine Tierschutzorganisation erreichen, dass als “halal” gekennzeichnete Hacksteaks nicht mehr damit beworben werden dürfen, dass sie aus “ökologischem/biologischem Landbau” stammen. Das zuständige Verwaltungsgericht bat in dem Fall den Europäischen Gerichtshof um seinen Rat bei der Auslegung von europäischem Recht.
Hintergrund des Urteils war ein Rechtsstreit in Frankreich. Dort wollte eine Tierschutzorganisation erreichen, dass als “halal” gekennzeichnete Hacksteaks nicht mehr damit beworben werden dürfen, dass sie aus “ökologischem/biologischem Landbau” stammen. Das zuständige Verwaltungsgericht bat in dem Fall den Europäischen Gerichtshof um seinen Rat bei der Auslegung von europäischem Recht.
Sebastian Fischer
Welche Unterschiede sind das? (Frage aus Interesse)