Kommentar von Michael Wolffsohn zu KZ-Sekretärin: Dieses Urteil ist pure Heuchelei | bild.de
Es ist eine juristische Heuchel-Show. Das Landgericht Itzehoe verhängte über die 97-jährige Irmgard Furchner eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Welche Straftat hatte sie begangen?
Als 18-Jährige „arbeitete“ sie im KZ-Stutthoff. Das war eine NS-Mord-, Folter- und Schreckensstätte. Wer dort „arbeitete“, gehörte zweifellos bestraft. Aber bereits vor Jahrzehnten. Nicht erst jetzt. Damals traute sich die deutsche Justiz nicht.
Wie viele andere wollte das Justizsystem nichts sehen oder sah weg. Wo kein Kläger, da kein Richter. „Bloß nicht dran rumrühren“, zumal vor Jahrzehnten das Personal in den Rechtsbehörden der Alt-Bundesrepublik (sowie ebenso im DDR-Unrechtsstaat) NS-braun getränkt war. Das hätte durch mehr NS-Prozesse ja rauskommen können….
Als 18-Jährige „arbeitete“ sie im KZ-Stutthoff. Das war eine NS-Mord-, Folter- und Schreckensstätte. Wer dort „arbeitete“, gehörte zweifellos bestraft. Aber bereits vor Jahrzehnten. Nicht erst jetzt. Damals traute sich die deutsche Justiz nicht.
Wie viele andere wollte das Justizsystem nichts sehen oder sah weg. Wo kein Kläger, da kein Richter. „Bloß nicht dran rumrühren“, zumal vor Jahrzehnten das Personal in den Rechtsbehörden der Alt-Bundesrepublik (sowie ebenso im DDR-Unrechtsstaat) NS-braun getränkt war. Das hätte durch mehr NS-Prozesse ja rauskommen können….
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