Kopftuch-Streit: Klagen abgewiesen – Politiker bewerten Urteile unterschiedlich | Berliner Zeitung

Das Berliner Arbeitsgericht hat es abgelehnt, zwei angehende Lehrerinnen mit Kopftuch zu entschädigen. Die beiden Frauen hatten geklagt, weil sie wegen ihres Bekenntnisses zur Religion benachteiligt worden seien. Die Arbeitsrichterin berief sich bei der Ablehnung der ersten Klage auf das Berliner Neutralitätsgesetz, das sie ausdrücklich als verfassungskonform bezeichnetet.

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