Lehrer postet NS-Symbole und behauptet er wollte damit aufklären. – Ein 43-jähriger Pädagoge behauptet, er habe mit dem Versenden von NS-Symbolen via Facebook einen Diskurs beginnen und einen „Beitrag zur historischen Aufmerksamkeit“ leisten wollen. Das Landgericht München II verurteilt den Mann jedoch wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. | Süddeutsche.de
Wer vorgibt, über das Wesen des Nationalsozialismus aufklären zu wollen, sollte vor allem eines tun: sich klipp und klar von der verbrecherischen Ideologie und ihren Symbolen distanzieren. Ausgerechnet einem studierten Theologen und Berufsschullehrer aus dem Landkreis Starnberg ist dies offenbar gründlich misslungen. Der 43-Jährige hatte Ende September 2019 auf Facebook ein Bild gepostet, auf dem neben anderen Diktatoren auch Hitler und ein Hakenkreuz zu sehen waren. Kurz darauf postete er zudem ein aus der NS-Zeit stammendes Schwarz-Weiß-Foto. Darauf zu sehen: ein Denkmal mit einem Zitat Adolf Hitlers, darüber das Symbol der sogenannten Deutschen Arbeitsfront – ein großes Hakenkreuz in einem Zahnrad. Beide Posts hatte der 43-Jährige nicht kommentiert und sich auch nicht von dem Gezeigten distanziert. Kaum waren die für jedermann lesbaren Beiträge verschickt, erhielt der 43-Jährige einen Strafbefehl des Amtsgerichts Starnberg über 6300 Euro wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
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