Michael Blume: Antisemitismus-Beauftragter darf „antisemitisch“ genannt werden | DIE WELT
Das Landgericht Hamburg hat entschieden: Die Bezeichnung des baden-württembergischen Antisemitismus-Beauftragten Michael Blume als „antisemitisch“ ist zulässig – wie sie der Anwalt Joachim Steinhöfel benutzt hatte. Das Gericht bezog sich auf frühere Äußerungen Blumes. Wie reagiert er?
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