München: Fragwürdiges im Namen des Volkes – Das Münchner Landgericht gibt in einem amtlichen Beschluss antisemitische „Argumente“ einer Frau wieder, ohne sie einzuordnen oder sich zu distanzieren. Nach heftiger Kritik veranlasst die Generalstaatsanwaltschaft eine Prüfung des Vorgangs. | Süddeutsche.de
Vor Gericht, zumal in Zivilsachen, wird viel gestritten, da geht es schon mal heftig zu. Persönliche Angriffe, auch Beleidigungen sind keine Seltenheit, doch die Richter wissen damit umzugehen. Was aber, wenn sich eine Partei antisemitisch äußert? Sollen Sätze, die als vermeintliche Argumente daherkommen, tatsächlich aber antisemitische Stereotypen sind, wie gewöhnliches juristisches Vorbringen behandelt werden? Eine Richterin am Landgericht München I hat sich für diesen Weg entschieden. Sie hat antisemitisch zu wertende „Argumente“ in einem amtlichen Beschluss zusammenfassend zitiert und referiert, ohne sie einzuordnen oder sich zu distanzieren. Nun muss sich das Gericht fragen lassen, ob es die nötige Sensibilität zeigt im Umgang mit judenfeindlichen Äußerungen.
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