Münchner Freiheit – Teil 3: Veranstaltungsverbot – Wie Israel- und Kapitalismuskritiker an der Ausübung ihrer Grundrechte behindert werden – Beispiele „falscher“ Ansichten aus der bayrischen Landeshauptstadt. Teil 3 von 3 | Hintergrund.de
Artikel 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte beginnt mit dem Satz: „Jeder hat das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.“
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