Nach Holocaust-Verharmlosung: Lehrer-Kündigung unwirksam – Das Landesarbeitsgericht hält eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aber nicht mehr für zumutbar | Jüdische Allgemeine
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung eines Berliner Lehrers wegen Verharmlosung des Holocaust für unwirksam erklärt. Zugleich löste es aber in zweiter Instanz das Arbeitsverhältnis auf Antrag des Landes Berlin gegen Zahlung einer Abfindung von 72.000 Euro auf. Zur Begründung teilte das Gericht am Donnerstag mit, eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei nicht mehr zumutbar.
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