Nathan Gelbart: Imame behandeln wie alle anderen auch – Wenn es um Integration geht, darf es keine falschen Rücksichtnahmen auf den Islam geben | Jüdische Allgemeine
Im Februar 2015 ordnete die nordrhein-westfälische Landesregierung an, dass sich im Strafvollzug eingesetzte Dienstleister, darunter auch religiöse Seelsorger aller Religionen, einer Überprüfung durch den Landesverfassungsschutz zu unterziehen haben. Eine nachvollziehbare, rechtsstaatliche und letztendlich auch die Strafgefangenen selbst vor religiöser Radikalisierung schützende Maßnahme.
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