NS-Prozesse: Warum dürfen Nazis ihr Gesicht verstecken? – Allzu spät hat Deutschland damit angefangen, die letzten noch lebenden Täter des NS-Apparates vor Gericht zu stellen. Doch die Strafen fallen meist milde aus, und den Angeklagten wird nicht einmal zugemutet, ihr Gesicht öffentlich zu zeigen. Dabei darf es nicht bleiben. | DIE WELT
Strafverfahren erregen immer das Interesse der Öffentlichkeit; dies gilt insbesondere, wenn es um Nazi-Täter geht.
In den USA, in Großbritannien und Israel ist es bei Strafsachen, sobald Anklage erhoben worden ist, generell üblich, dass der volle Name des Beschuldigten und die Anklageschrift zugänglich sind. Sofern kein gegenteiliger begründeter Antrag der Verteidigung eingereicht worden ist, ist außerdem die Veröffentlichung von Foto und Namen des Angeklagten bei Eröffnung eines Verfahrens üblich.
In den USA, in Großbritannien und Israel ist es bei Strafsachen, sobald Anklage erhoben worden ist, generell üblich, dass der volle Name des Beschuldigten und die Anklageschrift zugänglich sind. Sofern kein gegenteiliger begründeter Antrag der Verteidigung eingereicht worden ist, ist außerdem die Veröffentlichung von Foto und Namen des Angeklagten bei Eröffnung eines Verfahrens üblich.
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