Oberlandesgericht Frankfurt am Main: Islamkritische Aussagen | Ordentliche Gerichtsbarkeit Hessen
Mit gestern verkündetem Urteil hat sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit der Zulässigkeit zahlreicher Aussagen einer im Deutschlandfunk interviewten „Islamkritikerin“ auseinandergesetzt. Die Abgrenzung zwischen freier Meinungsäußerung und einer Äußerung mit unbewiesenem Tatsachenkern führte zur teilweisen Abänderung des landgerichtlichen Urteils.
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