„Rückkehrrecht“ ist im internationalen System nicht vorgesehen | Mena-Watch

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1 Kommentar
  • Joachim Kretschmann

    Rückkehrrecht? Da dürften sich Saudi Arabien und Ägypten ganz besonders freuen, wenn all die Hunderttausenden an arabischen Spätaussiedler wieder in die Herkunftsländer ihrer Väter und Großväter und somit in die tatsächliche Urheimat von 95 Prozent der „Palästinenser“ zurück kehren … und jene, die schon einen israelischen Pass besitzen, wollen um keinen Preis der Welt Bürger eines „Staates Palästina“ werden. Ihnen bereitet der Friedensplan Trumps mit seinen Annexionsplänen große Sorgen, sieht er doch im Zuge des Transferplans zur Erhaltung der „israelischen Souveränität über das Westjordanland und das Jordantal“ auch eine Art „Landtausch“ vor, welcher israelische Blöcke mit arabischer Bevölkerung wie z.B. der Stadt Umm el-Fahm beinhalten würde – die israelischen Araber wehren sich entschieden dagegen, einem zukünftigen „palästinensischen Staat“ zugeschlagen zu werden, hört, hört! Das verwundert nicht, geht es Arabern doch nirgends so gut wie in Israel, wo sie sogar in der Knesset als dem israelischen Parlament mit Sitzen im zweistelligen Bereich vertreten sind. In den „Palästinensischen Autonomiegebieten“ hingegen herrscht Korruption, Armut, Gewalt gegen Nicht-Muslime und Frauen, Hass und Indoktrination bis hinein in die Wohnstuben, ja, der allgegenwärtige Terror der Hamas schreckt vor unvorstellbar brutalen Methoden der Unterdrückung und Verfolgung gegen ihre Kritiker nicht zurück – da bleibt man doch lieber als vollwertiger Bürger Israels auf der sicheren Seite, von den Bildungschancen oder der Versorgungslage mal ganz abgesehen, würde es doch Jahre brauchen, ehe „Palästina“ auch nur annähernd diesen Status erreicht haben würde, denn Papier ist bekanntlich geduldig! Rückkehrrecht nach Hamastan – nein danke!

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