Sachsen-Anhalt: Einbürgerung nur mit Bekenntnis zum Existenzrecht des Staats Israel – Für eine Einbürgerung ist es in Sachsen-Anhalt ab sofort Pflicht, sich zum Existenzrecht des Staats Israel zu bekennen. Das Innenministerium hat in einem entsprechenden Erlass festgelegt, dass den Bewerberinnen und Bewerbern andernfalls die Einbürgerung verweigert werden soll. Das Existenzrecht Israels sei „deutsche Staatsräson“, hieß es. | MDR.DE
- Sachsen-Anhalt knüpft die Einbürgerung ab sofort an das Bekenntnis zum Existenzrecht des Staats Israel.
- Bei Einbürgerungen soll außerdem darauf geachtet werden, ob es bei den Bewerbern antisemitische Einstellungen gibt.
- Verweigern Bewerber das Bekenntnis, sollen die Kommunen die Einbürgerung verweigern.
Wer sich in Sachsen-Anhalt für eine Einbürgerung bewirbt, soll ab sofort ein Bekenntnis zum Existenzrecht des Staats Israel ablegen. Das habe das Innenministerium in einem Erlass an die Landkreise und kreisfreien Städte Ende November festgelegt, erklärte Ministerin Tamara Zieschang (CDU) am Dienstag in Magdeburg.Bei Einbürgerungen soll außerdem darauf geachtet werden, ob es bei den Bewerbern antisemitische Einstellungen gibt…
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