Sachsen-Anhalt: Einbürgerung nur mit Bekenntnis zum Existenzrecht des Staats Israel – Für eine Einbürgerung ist es in Sachsen-Anhalt ab sofort Pflicht, sich zum Existenzrecht des Staats Israel zu bekennen. Das Innenministerium hat in einem entsprechenden Erlass festgelegt, dass den Bewerberinnen und Bewerbern andernfalls die Einbürgerung verweigert werden soll. Das Existenzrecht Israels sei „deutsche Staatsräson“, hieß es. | MDR.DE

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