Schiedsverfahren zur Rückgabe von NS-Raubkunst geplant – Beratende Kommission war 2003 eingerichtet worden, um bei Differenzen zu vermitteln | Jüdische Allgemeine
Die Rückgabe von NS-Raubkunst soll künftig in Schiedsverfahren rechtlich verbindlich entschieden werden. Bund, Länder und Kommunen verständigten sich am Mittwoch in Berlin darauf, die bisherige Beratende Kommission zügig durch eine Schiedsgerichtsbarkeit zu ersetzen, wie sie gemeinsam mitteilten. Die Entscheidungen sollen von einer weiteren Instanz überprüfbar sein.
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