Schoa-Leugnung nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt | Jüdische Allgemeine
Das Oberlandesgericht des Landes NRW hat in einem Beschluss klargestellt, dass Hass, Antisemitismus und die Leugnung des Holocaust nicht mit dem Begriff der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Auf die Mehrdeutigkeit einer Aussage komme es dabei nicht an, erklärte das Gericht am Freitag in Hamm (AZ: III-3 RVs 19/21).
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