Schriftliches Urteil im Auschwitz-Prozess liegt vor | LZ.de
Detmold/Lüneburg. Das Landgericht Detmold hat fristgerecht die schriftliche Urteilsbegründung gegen den ehemaligen SS-Wachmann Reinhold Hanning aus Lage fertiggestellt. Es wird erst allen Prozessbeteiligten auf dem Postweg mit Zustellungsurkunde zugesandt werden und dann anonymisiert veröffentlicht.
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