Sex with animals remains banned in Germany as legal bid fails | BBC News

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  • Lothar Riemenschneider

    http://www.sueddeutsche.de/wissen/evolution-sex-zwischen-arten-kuscheln-mit-homo-erectus-1.26137
    Die Richter stellten klar, dass selbstverständlich NUR erkennbar ERZWUNGENER Sex mit nicht-menschlichen Tieren strafbar ist.
    AUS DEM URTEIL:
    „Der Tatbestand des § 3 Satz 1 Nr. 13 TierSchG wird in doppelter Hinsicht durch die Merkmale der „sexuellen Handlung“ und des „Zwingens“ zu einem „artwidrigen Verhalten“ begrenzt.
    Diese unbestimmten Gesetzesbegriffe sind zwar weder im angegriffenen Tierschutzgesetz noch in der Gesetzesbegründung definiert. Sie sind aber der näheren Deutung im Wege der Auslegung zugänglich; die Bedeutung etwa des Begriffs des „Zwingens“ ergibt sich im Zusammenhang des Gesetzes in Abgrenzung zu einem bloßen „Abverlangen“ und setzt ein Verhalten voraus, welches mit der Anwendung von körperlicher Gewalt vergleichbar ist.“
    — Damit wird klargestellt, dass einvernehmliche sexuelle Mensch-Tier-Kontakte nicht sanktioniert werden können.
    Siehe auch „Badische Zeitung“: – http://www.badische-zeitung.de/panorama/verbot-von-sex-mit-tieren-bestaetigt–118139179.html – „Verbot von –erzwungenem– Sex mit Tieren bestätigt“ – „Es sei nur verboten, das Tier zu etwas zu „zwingen“. Erforderlich sei dabei körperliche Gewalt oder ähnliches. Die Richter klärten die Kläger auf, dass gar nicht jeder Sex mit Tieren verboten ist, sondern nur der erzwungene.“
    Es bleiben allerdings weiterhin Fragen, z.B., warum dann das offensichtliche Vergewaltigen von Tieren offenbar weiter nur eine „Ordnungswidrigkeit“ darstellen soll.

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