Sieg vor Gericht: Verfassungsschutz darf AfD beobachten – Der Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen. Damit kann die Partei als Ganzes beobachtet werden. Das könnte fatal für die AfD sein. | Zdf
Die AfD steht im Verdacht, sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu wenden. Das ist zwar nur ein Verdacht, aber einer mit großer Wirkung. Der Verfassungsschutz darf die Partei deshalb als „Verdachtsfall“ mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten, das heißt: Mails mitlesen, Telefone abhören, V-Leute einsetzen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag.
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