Stellungnahme NetzDG | Amadeu Antonio Stiftung

Der am 05.04.2017 durch die Bundesregierung verabschiedete Entwurf eines Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (PDF-Dokument) (NetzDG) zielt auf die Verbesserung der Rechtsdurchsetzung im Falle strafbarer Hassinhalte. Mithilfe gesetzlicher Regeln für soziale Netzwerke soll dem Problem der Hassrede im Netz begegnet werden. Dazu zählen die Einführung von Berichtspflichten zum Umgang mit Meldungen potentiell strafbarer Inhalte durch Nutzerinnen und Nutzer (§2), Vorschriften, wann und in welchem Zeitraum von den Plattformen als strafbar identifizierte Inhalte (und deren Kopien) zu löschen oder zu sperren sind („Beschwerdemanagement“, §1 (3) i. V. m. §3) sowie die Bereitstellung eines inländischen Ansprechpartners („Zustellungsbevollmächtigten“) zum Zwecke einer vereinfachten Rechtsdurchsetzung bei Problemen (§5). Bei Verstößen gegen die Vorschriften drohen den Plattformen erhebliche Geldbußen (§4).
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