Stiftung darf Ex-AfD-Politiker als Antisemiten bezeichnen | Evangelisch
Karlsruhe (epd). Eine Stiftung darf den ehemaligen AfD-Politiker Stefan Räpple weiter als „erklärten Antisemiten und Holocaust-Relativierer“ bezeichnen. Diese Äußerung sei durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gerechtfertigt, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe. Damit ist die Unterlassungsklage des früheren AfD-baden-württembergischen Landtagsabgeordneten wie vor dem vorinstanzlichen Landgericht Baden-Baden gescheitert. Eine Revision wurde nicht zugelassen. (AZ: 6 U 190/20)
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