Strafen gegen Extremisten der „Goyim“-Partei rechtskräftig | FAZ.NET
Die Haftstrafen gegen drei Rechtsextremisten der «Goyim»-Partei sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision gegen das Urteil des Düsseldorfer Oberlandesgerichts, wie er am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Das Gericht hatte die drei Männer wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung zu Strafen zwischen zwei und fünf Jahren Haft verurteilt.
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