Kommentar von Honestly Concerned
Wir erinnern daran, dass die Frau als Sekretärin aktiv daran beteiligt war die Tötungsmaschinerie im KZ Stutthof am Laufen zu halten. Und nur weil sie damals unter 18 war, obgleich sie sonst voll berufstätig usw. war, bekam sie eine Bewährungsstrafe von lächerlichen 2 Jahren. Reue hatte sie während des ganzen Verfahrens nicht gezeigt. Stattdessen hat sie die Haltung all zu vieler von damals eingenommen: "Ich wusste von nichts und habe nur Befehle befolgt", etc. Und obgleich sie wenigstens jetzt ihre Mitschuld mit Akzeptanz dieses Schuldspruchs eingestehen könnte, wird Berufung eingelegt, wahrscheinlich in der Hoffnung, dass es vor ihrem Tod zu keiner weiteren Verurteilung kommt. Bei Personen, wie ihr, kann es einem nur kalt den Rücken runter laufen, was um so mehr unterstreicht, warum man solche Personen auch noch in hohem Alter vor Gericht stellen und mit ihren Taten konfrontieren muss. Jeder Nazi und Kriegsverbrecher, der unbescholten und friedlich aus dieser Welt geschieden ist - und davon gab es sehr, sehr viele - ist einer zu viel!!!
Siehe auch: JÜD. ALLG. - Verfahrensfehler? Urteil gegen KZ-Sekretärin nicht rechtskräftig - https://www.juedische-allgemeine.de/politik/verfahrensfehler-urteil-gegen-kz-sekretaerin-nicht-rechtskraeftig/
Im möglicherweise letzten Prozess zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Massenmorde haben ein Nebenklagevertreter und die Verteidigung der verurteilten ehemalige Sekretärin im NS-Konzentrationslager Stutthof, Irmgard F., Revision eingelegt. „Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig“, teilte das Landgericht Itzehoe am Mittwoch mit.
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