Trotz 5200 Todesurteilen: Von Hitlers Richtern wurde kaum jemand später bestraft | Focus
Etwa 5200 Todesurteile sprach der Volksgerichtshof im Dritten Reich in den elf Jahren seines Bestehens. Schon ein Witz über den Führer konnte mit dem Tode bestraft werden. Nach dem Zweiten Weltkrieg musste sich aber kaum einer der Richter dafür verantworten.
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