Unerträgliche Nazi-Sprache – Das Heilpraktikergesetz ist seit 1939 in Kraft. Eine Initiative fordert nun dringende Änderungen | Jüdische Allgemeine
Noch stehen im Heilpraktikergesetz Formulierungen wie »Reichsminister des Innern, Reichsregierung oder Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung«. In dem im Februar 1939 in Kraft getretenen und nach wie vor gültigen »Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung« (HeilprG) erlaubt der Reichsminister des Innern die Ausübung der »Heilkunde« ohne ärztliche Approbation. Und erlässt »die zur Durchführung (…) dieses Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften«. Etwa 29 weitere Gesetze und Verordnungen sind es, die zwischen 1933 und 1945 erlassen wurden und heute noch Gültigkeit haben.
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