Urteil für Halle-Attentäter rechtskräftig – Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen von zwei Nebenklägern zurückgewiesen | Jüdische Allgemeine
Die Verurteilung des Synagogen-Attentäters von Halle ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wies in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss die Revisionen von zwei Nebenklägern zurück und stellte damit keine Rechtsfehler im Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg (OLG) fest. (AZ: 3 StR 270/21)
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