„Verbote angemessen“ – Debatte zum Umgang mit israelfeindlichen Protesten | Jüdische Allgemeine
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) war endgültig: Drei in Berlin geplante Kundgebungen – laut Anmeldern »anlässlich des 74. Jahrestages der Vertreibung der Palästinenser*innen aus ihrer Heimat« – blieben verboten.
Das Gericht hatte sich der Einschätzung der zuständigen Behörde angeschlossen, wonach »zu erwartende Gewalttätigkeiten sowie volksverhetzende und antisemitische Äußerungen« die Untersagung rechtfertigen. Mit einer ähnlichen Begründung war bereits am 29. April eine gegen Israel gerichtete Demonstration verboten worden.
Das Gericht hatte sich der Einschätzung der zuständigen Behörde angeschlossen, wonach »zu erwartende Gewalttätigkeiten sowie volksverhetzende und antisemitische Äußerungen« die Untersagung rechtfertigen. Mit einer ähnlichen Begründung war bereits am 29. April eine gegen Israel gerichtete Demonstration verboten worden.
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