Volksverhetzung-Urteil gegen Verleger rechtskräftig | stern.de
Weil er in einem Magazin seines eigenen Verlags Volksverhetzung betrieb und Propaganda verfassungswidriger Organisationen verbreitete, hat das Landgericht Dortmund einen Mann zu Recht verurteilt. Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige dritte Strafsenat am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf nach Angaben vom Dienstag die Revision des Angeklagten. Es habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten gegeben (Az. 3 StR 215/23). Das Dortmunder Gericht hatte ihn im Februar zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
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