Universität Göttingen entlastet Sportwissenschaftler von Antisemitismus-Vorwurf

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GÖTTINGER TAGBLATTUniversität Göttingen entlastet Sportwissenschaftler von Antisemitismus-Vorwurf – Die Universität Göttingen wird keine weiteren Schritte gegen den Göttinger Sportwissenschaftler Prof. Arnd Krüger einleiten. Die Ombudskommission sieht in seinen Äußerungen zu den Anschlägen auf die israelische Olympiamannschaft 1972 kein wissenschaftliches Fehlverhalten. Der Zentralrat der Juden reagierte empört.

Krüger, von Figura, Graumann NC/CH/EF
Im Auftrag des Präsidiums hatte die universitäre Ombudskommission geprüft, ob Krüger mit seinen Äußerungen und den von ihm vertretenen Thesen gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis verstoßen hat. Die Ombudskommission hat dem Präsidium jetzt mitgeteilt, das Vorprüfungsverfahren einzustellen, „weil sich der Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten als haltlos erwiesen hat“.
Der Sportwissenschaftler Krüger hatte bei einer Tagung der „Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft“ (dvs) im Juni Thesen aufgestellt, wonach Mitglieder der israelischen Olympiamannschaft 1972 in München bewusst in der Mannschaftsunterkunft geblieben waren – trotz Hinweisen auf mögliche Angriffe (Tageblatt berichtete).
In ihrer Begründung führt die Ombudskommission auf der Grundlage der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts aus, dass sich wissenschaftliches Fehlverhalten nicht aus gefundenen Ergebnissen ableiten lasse. Der Schutz der Wissenschaftsfreiheit hänge nicht von der Richtigkeit der Methoden und Ergebnisse ab. Wissenschaftsfreiheit schütze auch Forschungsansätze und Ergebnisse, die sich als irrig oder fehlerhaft erweisen. Eine von einer antisemitischen Gesinnung getragene, der Wertordnung des Grundgesetzes zuwiderlaufende Thesenbildung sei Krüger ebenfalls nicht vorzuwerfen. „Eine antisemitische Einstellung ist weder expliziter Bestandteil der Thesenbildung noch sind die gefundenen Thesen ohne eine antisemitische Tendenz unvertretbar.“ Die Kommission kommt zu dem Schluss: „Die von Krüger vertretenen Thesen unterfallen folglich dem Schutz der Wissenschaftsfreiheit. Ein wissenschaftliches Fehlverhalten vermag die Ombudskommission nicht festzustellen.“
Der Präsident der Universität, Prof. Kurt von Figura, erklärt zu dem Votum der Kommission: „Die Ombudskommission hat dem Präsidium mitgeteilt, dass Prof. Krüger kein wissenschaftliches Fehlverhalten vorgeworfen werden kann. Da Prof. Krüger zudem inzwischen seine umstrittenen Erklärungsversuche selbst als untauglich bezeichnet und mit Bedauern zurückgezogen hat, werden von Seiten der Universität keine weiteren Schritte folgen.“ Von dem politischen Gehalt der Äußerungen Krügers habe sich das Präsidium bereits am 3. Juli distanziert. Es liegt mir in diesem Zusammenhang daran zu betonen, dass gerade in Göttingen die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung für wissenschaftliches Tun ein zentrales Thema ist, dass das Selbstverständnis unserer Universität prägt. Das Präsidium wird auch weiterhin alles ihm mögliche tun, um klare Zeichen gegen Intoleranz, Rassismus und Antisemitismus zu setzen“, so von Figura
Der Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Dieter Graumann, zeigte sich empört über die Entscheidung der Universität: „Das ist eine moralische Bankrotterklärung der Universität Göttingen.“ Krüger habe „von einem anderen Körperkult der Juden gesprochen. Wenn das nicht antisemitisch ist, was dann.“ Auch sei es ein „Armutszeugnis, dass die Universität so lange gebraucht hat“, um den Vorfall zu prüfen.
Die Stellungnahme der Universität ist im Internet unter www.uni-goettingen.de einsehbar.    jw

  1. GÖTTINGER STADTINFO Skandal um Vortrag von Prof. Arnd Krüger 
    7.6.08 / Vom 19. bis 21. Juni 2008 fand am Institut für Sportwissenschaften der Georg-August-Universität Göttingen die Jahrestagung der Sektion Sportgeschichte der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft statt. Das Thema war „Sportgeschichte erforschen und vermitteln“ . Der Direktor des Sportinstituts an der Universität Göttingen Prof. Dr. Arnd Krüger hielt während dieser Tagung einen Vortrag mit dem Titel „Hebron und München. Wie vermitteln wir die Zeitgeschichte des Sports, ohne uns in den Fallstricken des Antisemitismus zu verhaspeln?“. Es handelte sich dabei um einen 20 minütigen Powerpoint-gestützten Vortrag in freier Rede….

  2. SZ – Streit um Göttinger Professor – Skandalöser Freispruch – Arnd Krüger behauptet, dass die israelischen Sportler bei den Olympischen Spielen 1972 freiwillig in den Tod gegangen seien. Nun wurde er von der eingesetzten Prüfungskomission freigesprochen.Von Michael Barsuhn 
    Wie die Universität Göttingen mitteilt, bleiben die von der israelischen Botschaft, dem Zentralrat der Juden in Deutschland und einer breiten Öffentlichkeit als antisemitisch empfunden Ausführungen von Professor Arnd Krüger zur Ermordung der elf Israeli beim Olympiaattentat in München 1972 ohne Folgen. Arnd Krüger, seit 1999 Direktor des Sportwissenschaftlichen Instituts der Universität Göttingen, hatte auf einer wissenschaftlichen Tagung im Juni die These aufgestellt, dass die israelischen Sportler freiwillig in den Tod gegangen seien, um, so Krüger, „der Sache Israels als ganzer zu nutzen“, und eine abstruse Verbindungslinie gezogen zu einem angeblich andersartigen Körperbild, das in Israel vorherrsche.
    Krüger hatte in seinem Vortrag behauptet, dass die Abtreibungsrate in Israel bis zu zehn Mal höher sei als in anderen westlichen Industrienationen, eine fatale Fehleinschätzung, wie amtliche Statistiken belegen. Eine von der Universitätsleitung vor drei Wochen eingesetzte Ombudskommission sieht die so genannten „Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis“ im Fall Krüger dennoch als nicht verletzt an und verzichtet auf jede Kritik an Krüger, obwohl dieser für seine Behauptungen bis heute keine Belege präsentierte. Dabei besagt ein Senatsbeschluss der Universität Göttingen vom 14. 12. 2005, wissenschaftliches Fehlverhalten liege insbesondere dann vor, „wenn jemand in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang und grob fahrlässig oder vorsätzlich Falschangaben macht.“ 
      
     

     
  3. FAZ vom 27.07.2008

    SIEHE http://www.honestly-concerned.org/Temp/FAZ-2008-07-27-Krueger.jpg  

  4. ACHGUT Freie Fahrt für wissenschaftlichen Antisemitismus
    „Eine antisemitische Einstellung ist weder expliziter Bestandteil der Thesenbildung, noch sind die gefundenen Thesen ohne eine antisemitische Tendenz unvertretbar. Die von Prof. Krüger vertretenen Thesen unterfallen folglich dem Schutz der Wissenschaftsfreiheit (Art.5 Abs.3 S 1GG). Ein wissenschaftliches Fehlverhalten vermag die Ombudskommission nicht festzustellen.“
    http://www.sueddeutsche.de/sport/580/303575/text/

 


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