Köln will den Hass | Tapfer im Nirgendwo
§ 3 Absatz 3 der Kölner Stadtordnung ist eindeutig: “Es ist nicht gestattet, die in § 1 bezeichneten Flächen, öffentlichen Anlagen und Einrichtungen sowie private Grundstücke einschließlich ihrer baulichen Anlagen,…
read more