Kündigung einer Redakteurin wegen antisemitischer Äußerungen unwirksam | Aktuell
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigung einer Redakteurin des Senders Deutsche Welle wegen antisemitischer Äußerungen für unwirksam erklärt. Die Äußerungen seien vor Bestehen eines Vertragsverhältnisses zum Sender erfolgt, sodass es an einer Pflichtverletzung fehle, befand das Gericht. Außerdem habe sich die Redakteurin mittlerweile öffentlich von ihren Äußerungen distanziert. Jetzt befasst sich das Landesarbeitsgericht mit der Angelegenheit.
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