Mildes Urteil für „Sieg Heil“-Ruf in Hessen – Hessischer Verwaltungsgerichtshof hält die Versetzung eines Schülers in die Parallelklasse nach rechtem Vorfall für zu hart. Das Verwaltungsgericht Darmstadt hatte das noch für angemessen erklärt. | FR
Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat eine Schule zurückgepfiffen, die einen Achtklässler sanktionieren wollte, weil er sich an „Sieg Heil“-Rufen beteiligt und eine Mitschülerin zum Suizid aufgefordert hatte. Diese Taten reichten nach Ansicht des Gerichts nicht aus, um den 13-Jährigen in die Parallelklasse zu versetzen. Das geht aus einem Urteil aus dem vergangenen Jahr hervor, das nicht veröffentlicht wurde, aber der Frankfurter Rundschau vorliegt.
Gabriella Meros
Ewiges BlaBla und die Gestze werden nicht angwendet.