Nach Freispruch: Staatsanwaltschaft legt Revision gegen „Wehrhahn-Urteil“ ein | FAZ.NET
Wie angekündigt hat die Staatsanwaltschaft Revision gegen den Freispruch von Ralf S. eingelegt. Aus Sicht der Anklage hatten Zeugenaussagen und Indizien ihn als Verantwortlichen für den Bombenanschlag überführt.
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