Necla Kelek und Peter Mathews – Der Hamburger Staatsvertrag mit muslimischen Verbänden – Essay – Seit zehn Jahren läuft der Hamburger Staatsvertrag mit den Islamverbänden, und er wird wohl weiterlaufen. Der Vertrag bringt diesen Verbänden Einfluss und Status, obwohl überhaupt nicht klar ist, wen sie – außer Staaten, die Einfluss nehmen wollen – überhaupt repräsentieren. Die versprochene Evaluierung des Vertrags entpuppt sich als Wohlfühlveranstaltung. Richtig wäre eigentlich, die Sinnhaftigkeit von Staatsverträgen mit Religionsgemeinschaften grundsätzlich zu überprüfen. | Perlentaucher – Online Kulturmagazin
Vor zehn Jahren unterschrieb der damalige Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg Olaf Scholz einen Staatsvertrag mit der Ditib, der Schura, dem Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg, dem Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) und gesondert mit der Alevitischen Gemeinde. In einer Präambel und 13 Artikeln wurde „im Bewusstsein … dem Wunsch … in der Überzeugung … mit dem Ziel“ ein Vertrag geschlossen, der sich mit (Artikel 1) mit Glaubensfreiheit und Rechtsstellung, (2 )Gemeinsamen Wertegrundlagen, (3) islamischen Feiertagen, (4) dem Bildungswesen, (5) der Hochschulausbildung, (6) dem Religionsunterricht, (7) der Religiösen Betreuung in besonderen Einrichtungen, (8) dem Rundfunkwesen, der (9) Gewährleistung der Vermögensrechte; Einrichtung und Betrieb von Moscheen und so weiter, (10) dem Bestattungswesen, (11) dem Zusammenwirken beschäftigt und mit der Verabredung schließt, nach zehn Jahren wie im Vertrag formuliert „im Lichte der gewonnen Erfahrungen über diesen Vertrag und die Notwendigkeit von Änderungen und Ergänzungen zu verhandeln“.
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