Richter: AfD-Frau Weidel darf Nazischlampe genannt werden | SWR3


Christian W. E. Mosch Das, was du hier beschreibst, hat aber nichts mit Satire zu tun. Satire war schon immer beißender Spott.
Es geht immer auch um Respekt dem anderen gegenüber, Kritik sollte zutreffend sein und immer so sein das der Andere sie auch versteht und sich nicht beleidigt fühlt. Und man sich trotzdem noch in die Augen schauen kann und konstruktiv zusammenarbeiten kann, auch als Politiker in unterschiedlichen Parteien – und vielleicht in einigen Punkten unterschiedliche Meinungen hat.
Cwemosch
Christian W. E. Mosch Du vielleicht nicht, aber andere schon. Meinungsfreiheit bedeutet ja nicht, dass die Leute nur das sagen dürfen, was du auch sagen würdest 🙂
Trotzdem würde ich niemanden so nennen, der es nicht wirklich auch ist, auch nicht wenn ich es nur satirisch oder ironisch meinen würde! Cwemosch
Christian W. E. Mosch Jede Äußerung ist in dem Kontext zu beurteilen, in dem sie gefallen ist.
Der Kontext war hier, dass Weidel zuvor dazu aufrief, die politische Korrektheit auf den “Müllhaufen der Geschichte” zu werfen. In diesem Zusammenhang meinte eine Satire-Sendung sinngemäß: “Achja? Dann dürfen wir Sie also Nazi-Schlampe nennen?”
Die Rechtsprechung sagt, vereinfacht ausgedrückt:
Ging es bei einer Äußerung um die Sache -> zulässig
Ging es nur darum, die Person zu diffamieren -> unzulässig
Und hier war ersichtlich Ersteres der Fall.
Hinzu kommt, dass Weidel als prominente Politikerin deutlich mehr aushalten muss als Privatpersonen und dass Weidel immer wieder scharf austeilt, weswegen sie auch einstecken können muss.
Christian W. E. Mosch Es ist zwecklos, Sie werden es nicht begreifen.
Wenn man jemanden etwas vorwirft, was Er/Sie nicht ist nur um diese Person politisch oder persönlich mundtot zu machen ist das für mich alles was ich oben geschrieben habe! – Cwemosch
Immer noch nicht. Du weißt offenbar weder, was eine Beleidigung noch was eine Verleumdung ist. Sonst wüsstest du, dass eine Äußerung niemals beides gleichzeitig sein kann.
Auch wenn ich kein Freund dieser Partei bin, aber in einem öffentlich-rechtlichen Fernsehsender – auch wenn Satiere – darf niemand …. (Wie auch immer) … Schlampe genannt werden.
Sei es nun Nazi-, Kommunisten-, Demokraten-, Juden-, Moslem-, Lesben-, oder sonstwie -Schlampe.
Für mich gilt das Grundgesetz auch bei Satire: ‘Die Würde des Menschen ist unantastbar.’
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Christian W. E. Mosch
nein. das ist eine Beleidung und eine falsche Tatsachenbehauptung! cwemosch